Rechtsschutzversicherung, privaten Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung

Nach der Bauphase oder auch beim Kauf eines fertigen Eigenheims kommen auf den neuen Hausbesitzer auch neue Risiken zu. Er muss Haus- und Grundstück so versichern, dass Gefahren, die von diesem ausgehen ebenso abgesichert sind, wie Schäden, die am Haus selbst entstehen können. Darüber hinaus kann es im Laufe der Gewährleistungszeit auch zu Streitigkeiten mit den am Bau beteiligten Firmen kommen. Auch hier ist eine Versicherung, die die Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten übernimmt von Vorteil. Insgesamt kommt so eine ganze Reihe von Versicherungen zusammen, die der Bauherr nach der Bauphase abschließen sollte.

Beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, die eventuelle Vertragsstreitigkeiten nach der Bauphase abdecken soll, gilt das, was auch allgemein beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung zu beachten ist. Die Vertragsbedingungen sollten genau durchgelesen werden. Der Bauherr sollte darauf achten, dass genau die Risiken, die er mit der Rechtsschutzversicherung abdecken möchte, auch abgedeckt sind. Dazu zählen Auseinandersetzungen mit Baufirmen wegen Baumängeln ebenso wie Genehmigungsstreitigkeiten mit Behörden und Kommunen oder Klagen gegen den Architekten wegen planerischer Mängel, die sich erst nach dem Einzug herausgestellt haben. Nicht unbedingt verpflichtend aber dennoch sinnvoll sind der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung und einer privaten Unfallversicherung. Die meisten Unfälle passieren in den eigenen vier Wänden. Hauseigentümer werden schnell zum Unfallopfer bei unsachgemäßen Do-it-Yourself-Arbeiten.



Fällt bei einem Sturm ein Ziegel vom neu erworbenen Haus und verletzt einen Passanten, dann ist der Hauseigentümer dafür verantwortlich. Je nachdem, ob die Immobilien vom Hauseigentümer selbst genutzt wird oder nicht, benötigt er neben der privaten Haftpflichtversicherung auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Diese kommt dann für eventuelle Schäden auf, wie etwas Glatteisunfälle. Wer sich ausreichend für Schäden, die am Gebäude entstehen können, absichern möchte sollte am besten eine Wohngebäudeversicherung in Kombination mit einer Elementarschadenversicherung abschließen. Letztere deckt die Risiken bei unvorhergesehenen Naturereignissen ab. Die Wohngebäudeversicherung hingegen trägt die Kosten am Gebäude, die durch Leitungswasser-, Sturm, Hagel oder Gewitterschäden entstehen. Nicht zwingend notwendig ist eine Gewässerschadenshaftpflichtversicherung. Diese leistet bei der Verunreinigung des Grundwassers etwa wegen des aus undichten Tanks austretenden Heizöls und zwar unabhängig vom Verschuldensgrad des Hauseigentümers.

Sehr sinnvoll ist der Abschluss einer Hausratversicherung. Hier sollte man jedoch darauf achten, dass die Versicherungssumme stets den tatsächlichen Wert des Hausrats entspricht. Notfalls müssen hier Anpassungen vorgenommen werden. Die Hausratversicherung trägt alle Schäden an den Einrichtungsgegenständen bis hin zur Kleidung, die bei Unwettern, Bränden, Diebstahl oder Vandalismus entstehen. Sie kann ergänzt werden durch eine spezielle Glasversicherung. Die Glasversicherung trägt nicht nur Schäden an Türen und Fensterscheiben, sondern auch an Glasflächen, die Teil des Mobiliars sind.

Zum Schluss können wir nur empfehlen vor einem Versicherungsabschluss einen ausgiebigen Versicherungsvergleich durch zu führen.

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