Kreditvertrag beim Immobilienkauf

Fester Bestandteil einer Baufinanzierung ist der Kreditvertrag. Egal ob es sich um ein Hypothekendarlehen, einen Privatkredit, ein Bauspardarlehen oder ein öffentliches Darlehen handelt, es muss ein Kreditvertrag unterzeichnet werden. Im Kreditvertrag werden die Rechte und Pflichten von Darlehensnehmer und Darlehensgeber festgelegt. Geregelt werden zudem die Zinskonditionen, Darlehenshöhe, Auszahlungssumme, Auszahlungszeitpunkt und die Laufzeit des Kreditvertrages. Ebenfalls festgelegt wird die Besicherung der Darlehenssumme.

Beim Erwerb einer Immobilie lässt sich der Darlehensgeber in der Regel eine Grundschuld ins Grundbuch eintragen. Je nachdem, an welchem Rang im Grundbuch diese Grundschuld eingetragen ist, erwirbt der Darlehensgeber das Recht, beim Verkauf der Immobilie an erster, zweiter, dritter oder nachrangiger Stelle seine Forderungen aus dem Erlös zu befriedigen. Dieser Fall tritt jedoch immer nur dann ein, wenn der Darlehensnehmer seinen Pflichten der Ratenzahlung nicht mehr nachkommen kann und die Immobilien deshalb veräußert werden muss. Wichtig sind in diesem Zusammenhang auch Klauseln, mit denen die Bank festlegt, welcher Anteil der Darlehenssumme der Zwangsvollstreckung unterworfen wird. Allgemein lässt sich feststellen, umso niedriger der der Zwangsvollstreckung unterworfene Darlehensanteil und um so nachrangiger die Absicherung im Grundbuch, um so höher fällt der Zinssatz aus. Die Bank lässt sich nämlich ihr höheres Risiko bezahlen.

Zinssatz und Darlehenslaufzeit stehen ebenfalls in engem Zusammenhang. Je nach aktuellem Marktzins wirkt sich die Darlehenslaufzeit auf die Höhe des Zinssatzes aus. In Niedrigzinsphasen sind kurzfristige Laufzeiten etwa von bis zu fünf Jahren für den Darlehensnehmer günstiger als längerfristige über zehn oder fünfzehn Jahre. Selbstverständlich kann sich der Darlehensnehmer auch für einen variablen Zinssatz entscheiden. Dieser wird dann ständig dem Markzins angepasst. Der Darlehensnehmer nimmt dann bei seinem Kreditvertrag das Risiko in Kauf, von steigenden Marktzinsen getroffen zu werden. Umgekehrt kann er natürlich auch kurzfristig von fallenden Zinsen profitieren. Schließlich ist auch noch die Frage möglicher Sondertilgungen zu klären. Wer regelmäßig Teile der Darlehenssumme oder gar die gesamte Summe vorzeitig zurückzahlen möchte, muss in der Regel mit Abschlägen beim Zinssatz rechnen.



Interessant ist auch die Frage, ob sich der Darlehensnehmer bei laufenden Kreditverträgen zukünftig günstigere Zinssätze sichern kann. Das ist zum Beispiel bei auslaufenden Kreditverträgen der Fall. So ermöglichen viele Banken den vorzeitigen Abschluss von Anschlussverträgen. So kann man schon bis zum eineinhalb Jahren vor Auslaufen des eigentlichen Kreditvertrages eine Anschlussfinanzierung abschließen und sich den dann geltenden günstigen Zinssatz festschreiben lassen. Schließlich bietet sich bei Kreditverträgen auch die Möglichkeit, Zwischenfinanzierungen abzuschließen. Wer zum Beispiel schon eine Teilsumme des Darlehens getilgt hat, kann jederzeit neue kleinere Darlehen zu aktuellen Marktkonditionen aufnehmen. Diese sind dann über die bereits eingetragene Grundschuld abgesichert.

Eine weitere Möglichkeit, ein Bauvorhaben oder einen Immobilienkauf zu finanzieren, ist ein Immobilienkredit ohne Schufa.
Hierbei wird der Kreditnehmer nicht als Schuldner bei der Schufa eingetragen.

Tipp: Elementarschadenversicherung abschließen