Immobilienmakler – das sollten Sie wissen
Der Kauf einer Immobilie ist heute in vielen Fällen nur über einen Makler möglich, denn Verkäufer wenden sich in der Regel an Immobilienmakler, um Interessenten zu finden. Wer die Dienstleistungen eines solchen Vermittlers in Anspruch nimmt und das Objekt später auch kauft, geht mit diesem einen Vertrag ein und muss die anfallende Provision dafür entrichten. Natürlich stellt sich dabei die Frage, welche Stolperfallen dabei existieren und welche Rechten und Pflichten man als potenzieller Käufer in diesem Vertragsverhältnis hat. Aus diesem Grund werden nun einige wichtige Punkte vorgestellt, um die Materie etwas verständlicher zu machen.
Wann geht man einen Maklervertrag ein und muss die Provision bezahlen?
Wie bei allen Verträgen bedarf es auch bei einem Maklervertrag des Angebots und der Annahme. Deshalb kann ein Interessent sich zunächst erst einmal an einen Makler wenden und davon ausgehen, dass dieser bereits vom Verkäufer eine Provision erhält. Erst wenn der Immobilienmakler ein Exposé mit einem Provisionsverlangen versendet hat und man ihn danach noch einmal wegen eines Besichtigungstermins kontaktiert, nimmt man das Angebot an und muss die Provision zahlen, wenn man das entsprechende Objekt kaufen möchte. Gerade in den beliebten Großstädten lassen sich Immobilien fast nur über Vermittler erwerben und genau aus diesem Grund wählen beispielsweise viele
Makler Berlin als Wirkungsort.
Die Höhe der Provision ist nicht gesetzlich geregelt
In Bezug auf die Maklerprovisionen gibt es kaum gesetzliche Vorschriften, jedoch kann man sich an einen Immobilienvermittler wenden und die Provisionshöhe als ortsunüblich ablehnen. In einem solchen Fall kommt laut Rechtsprechung (OLG Frankfurt 19 U 61/99 vom 15.09.99) ein Geschäftsverhältnis zu den ortsüblichen Konditionen zu Stande, wenn beide Parteien trotzdem einen Vertrag schließen wollen. Dazu kommt, dass ein Angebot nichts über die Qualität eines Maklers aussagt, weil es keine geregelte Ausbildung in diesem Bereich gibt. Trotzdem kann man sich auf gewisse Dinge verlassen, denn es dürfen keine offensichtlichen Schäden verschwiegen werden, sofern der Verkäufer sie an seinen Vermittler weitergeleitet hat. Ist dem Immobilienmakler also bekannt, dass es Schäden am Dach gibt, muss er dies dem Interessenten auch mitteilen, da er ansonsten später haftbar gemacht werden kann.
Mit den nötigen Informationen wird das Verhandeln einfacher
Wer die hier vorgestellten Informationen über Immobilienmakler sowie deren Rechte und Pflichten kennt, wird schnell bemerken, dass eine Verhandlung in diesem Bereich gar nicht so schwierig ist. Man sollte lediglich darauf achten, sich nicht von mehreren Maklern die gleiche Immobilie zeigen zu lassen, weil dies später zu doppelten Provisionszahlungen führen kann. Darüber hinaus ist klar, dass man einen Maklervertrag nur dann eingeht, wenn ein ausdrückliches Provisionsverlangen durch ein Exposé vorliegt und man dann die Dienstleistungen des Vermittlers weiterhin in Anspruch nimmt. Die Höhe der Provision ist frei verhandelbar, jedoch kann man bei ortsunüblichen Forderungen widersprechen und zahlt beim Zustandekommen eines Vertrags maximal die ortsübliche Gebühr.